SPEZIALISIERT AUF WORDPRESS – Wir erstellen, aktualisieren, sichern, reparieren und pflegen Ihre Shop- und Internetseiten.

E-Rechnungspflicht – Was kommt auf Unternehmen zu und wer ist betroffen?

Hallo liebe Unternehmerin und Unternehmer

Die E-Rechnungspflicht ist ein heiß diskutiertes Thema und wird in den kommenden Jahren einen großen Wandel in der Art und Weise bringen, wie Unternehmen ihre Rechnungen verwalten und übermitteln. Doch keine Sorge, wir sind hier, um Ihnen Klarheit zu verschaffen und Sie auf die kommenden Veränderungen vorzubereiten.

Die neue Regelung betrifft nicht jedes Unternehmen gleichermaßen. In diesem Beitrag erklären wir, wer von der E-Rechnungspflicht betroffen ist, welche Ausnahmen es gibt und wie Sie sich am besten auf die Umstellung vorbereiten können.

Inhaltsverzeichnis des Beitrags

Was ist die E-Rechnungspflicht?

Die E-Rechnungspflicht bedeutet, dass Unternehmen verpflichtet sind, Rechnungen in einem elektronischen Format zu erstellen, zu versenden und zu empfangen. Das Ziel dieser Umstellung ist es, den Rechnungsprozess zu vereinfachen, Kosten zu senken und die Transparenz zu erhöhen, vor allem bei der Rechnungsstellung an öffentliche Auftraggeber. Dabei muss die E-Rechnung bestimmten technischen Standards entsprechen, die sicherstellen, dass die Rechnungen maschinell lesbar und verarbeitbar sind.

Wer ist von der E-Rechnungspflicht betroffen?

Die E-Rechnungspflicht wird schrittweise eingeführt und betrifft zunächst nur bestimmte Arten von Unternehmen und Geschäftstransaktionen. Die Hauptbetroffenen sind:

  1. Unternehmen, die an öffentliche Auftraggeber Rechnungen stellen: Wenn Ihr Unternehmen Produkte oder Dienstleistungen an öffentliche Auftraggeber wie Ministerien, Kommunen, Landesregierungen oder andere staatliche Stellen verkauft, müssen Sie künftig E-Rechnungen verwenden. Dies gilt sowohl für Lieferanten auf Bundes-, Landes- als auch Kommunalebene. Seit November 2020 gilt die E-Rechnungspflicht bereits für Rechnungen an Bundesbehörden.

  2. Unternehmen im B2G-Bereich (Business-to-Government): Unternehmen, die in der öffentlichen Beschaffung tätig sind, d. h. Verträge mit öffentlichen Institutionen oder staatlichen Auftraggebern haben, müssen ihre Rechnungen elektronisch einreichen. Diese Regelung gilt unabhängig von der Unternehmensgröße.

  3. Rechnungssteller, die Verträge mit staatlichen Institutionen haben: Die Verpflichtung zur E-Rechnung gilt für jede Art von Vertrag mit staatlichen Stellen, sei es ein Liefervertrag, Dienstleistungsvertrag oder Bauauftrag.

  4. Bald auch B2B-Unternehmen (Business-to-Business): In vielen Ländern der EU wird die E-Rechnungspflicht mittelfristig auch auf den B2B-Sektor ausgeweitet. Unternehmen, die untereinander Rechnungen austauschen, könnten in naher Zukunft ebenfalls verpflichtet sein, ihre Rechnungen elektronisch zu übermitteln. Deutschland plant bereits, ab 2025 die E-Rechnung auch im B2B-Bereich verpflichtend einzuführen.

Wer ist von der E-Rechnungspflicht nicht betroffen?

Auch wenn die E-Rechnungspflicht auf dem Vormarsch ist, gibt es bestimmte Ausnahmen:

  1. Kleine Unternehmen und Kleinstunternehmer: Aktuell sind kleinere Unternehmen und Kleinstunternehmer, die unter bestimmten Umsatzgrenzen liegen, in vielen Fällen von der E-Rechnungspflicht ausgenommen. Allerdings ist es ratsam, sich frühzeitig mit der E-Rechnung auseinanderzusetzen, da die Regelungen möglicherweise in Zukunft verschärft werden.

  2. Privatkunden (B2C): Wenn Ihr Unternehmen Rechnungen an Privatkunden (B2C) stellt, sind Sie von der E-Rechnungspflicht ausgenommen. Hier können weiterhin Rechnungen in Papierform oder per E-Mail als PDF verschickt werden. Dennoch kann es auch in diesem Bereich von Vorteil sein, auf E-Rechnungen umzustellen, um Kosten und Bearbeitungszeiten zu reduzieren.

  3. Rechnungen unter bestimmten Schwellenwerten: In einigen Fällen kann es Ausnahmen für Rechnungen unter einem bestimmten Betrag geben, wobei die genauen Schwellenwerte länderspezifisch festgelegt sind. Hier lohnt es sich, die genauen Anforderungen zu prüfen.

Vorteile der Umstellung auf E-Rechnungen

Auch wenn Ihr Unternehmen noch nicht von der E-Rechnungspflicht betroffen ist, gibt es gute Gründe, sich schon jetzt mit der Umstellung zu beschäftigen:

  1. Kosteneffizienz: E-Rechnungen sind kostengünstiger als Papierrechnungen. Sie sparen Druck-, Porto- und Lagerkosten und beschleunigen den gesamten Abrechnungsprozess.

  2. Schnellere Bearbeitung: E-Rechnungen können automatisch verarbeitet werden, was den Zahlungszyklus verkürzt und Fehler reduziert.

  3. Umweltschutz: Der Verzicht auf Papier spart Ressourcen und trägt zum Umweltschutz bei.

  4. Rechtskonformität und Transparenz: Die E-Rechnung entspricht den gesetzlichen Anforderungen und bietet eine höhere Transparenz und Nachvollziehbarkeit, was insbesondere bei Audits oder Steuerprüfungen von Vorteil ist.

Wie bereite ich mein Unternehmen auf die E-Rechnungspflicht vor?

Auch wenn Ihr Unternehmen nicht sofort von der E-Rechnungspflicht betroffen ist, lohnt es sich, jetzt die notwendigen Schritte zu unternehmen, um vorbereitet zu sein:

  1. Prüfen Sie, ob Ihr Unternehmen betroffen ist: Stellen Sie fest, ob Ihre Geschäftstätigkeiten bereits von der aktuellen E-Rechnungspflicht betroffen sind oder bald betroffen sein könnten.

  2. Richten Sie eine E-Rechnungssoftware ein: Investieren Sie in eine zuverlässige E-Rechnungssoftware oder lassen Sie sich von einem Anbieter beraten, der diese Dienste für Sie übernimmt.

  3. Schulen Sie Ihre Mitarbeiter: Stellen Sie sicher, dass Ihr Team die neuen Anforderungen versteht und weiß, wie E-Rechnungen erstellt, versendet und empfangen werden.

  4. Kommunizieren Sie mit Ihren Geschäftspartnern: Informieren Sie Ihre Kunden und Lieferanten über den Übergang zu E-Rechnungen und arbeiten Sie eng mit ihnen zusammen, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten.

Fazit

Die E-Rechnungspflicht betrifft zunächst Unternehmen, die mit öffentlichen Auftraggebern zusammenarbeiten, wird aber in den kommenden Jahren voraussichtlich auch auf den B2B-Bereich ausgeweitet. Es lohnt sich, sich frühzeitig auf die neuen Anforderungen vorzubereiten und von den Vorteilen der E-Rechnungen zu profitieren. Mit der richtigen Strategie und den passenden Tools kann die Umstellung reibungslos gelingen und langfristig die Effizienz Ihres Unternehmens steigern.

Ich hoffe, dieser Beitrag hilft Ihnen, die E-Rechnungspflicht besser zu verstehen und Ihr Unternehmen auf die kommenden Veränderungen vorzubereiten. Wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Führen Sie Ihre Buchhaltung einfach und rechtskonform, überzeugen Sie mit professionellen Rechnungen, erfüllen Sie Steuerpflichten und behalten Sie Ihr Business das ganze Jahr im Blick.

Newsletter

Melden Sie sich gerne für meinen Newsletter an, um aktuelle Informationen, Neuigkeiten und kostenfreie Einblicke zu erhalten.
Ihre Anmeldung konnte nicht gespeichert werden. Bitte versuchen Sie es erneut.
Ihre Anmeldung war erfolgreich.
Sie können sich jederzeit aus dem Newsletter heraus abmelden oder Ihre Einwilligung per E-Mail an kontakt@christiane-muenster.de widerrufen.

Folgen Sie uns auf
Facebook, Instagram, Telegram und WhatsApp

Womit dürfen wir Ihnen helfen?

Bitte füllen Sie die erforderlichen Schritte aus.

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Weitere Informationen

Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.

Mehr Informationen